Gutachten: Verteidigungsministerium handelte bei Aussetzung der Genehmigungspflicht für Auslandsreisen rechtswidrig
Doch laut einem Bericht der Tagesschau hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Zweifel, dass die Aussetzung rechtens ist. In einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, kommt er zu dem Schluss, das Verteidigungsministerium überschreite damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive. Zwar dürfe das Ministerium nach dem Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht vorsehen, mit der Allgemeinverfügung habe es jedoch eine gesetzliche Bestimmung faktisch außer Kraft gesetzt. Dazu sei ausschließlich die Verfassungsgerichtsbarkeit befugt. Ein Gesetz oder Teile davon könne nur das Bundesverfassungsgericht aufheben, so das Gutachten.
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