Bundestag beschließt verschärfte Asylregeln
Der Bundestag hat Asyl-Verschärfungen und gleichzeitig Erleichterungen beim Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber beschlossen. Zum Großteil setzt die schwarz-rote Koalition damit eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform in deutsches Recht um.
Kernpunkte der Reform sind:
- Die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden
- Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote
- Verkürzte Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben
- Sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig wäre
- Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, dürfen bereits nach drei Monaten in Deutschland arbeiten
Die Opposition hat gegen die Reform gestimmt. Die AfD kritisierte die Verschärfungen als unzureichend. „Was Sie hier vorlegen, ist eine Mogelpackung“, erklärte der Abgeordnete Maximilian Krah. Der Grüne Lukas Benner sprach hingegen von der „größten Asylrechtsverschärfung seit 1993“. Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die Koalition habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermäßiger Härte genutzt. Clara Bünger von der Linksfraktion erklärte, die Reform bringe „mehr Chaos, Leid, Rechtlosigkeit“ statt wie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versprochen mehr Ordnung. Die europäische Migrationspolitik sei über Jahre dysfunktional gewesen, sagte Dobrindt, der die Reform als wichtigen Fortschritt lobte.
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230 000 Asylerstanträge gestellt, so ging diese Zahl im vergangenen Jahr auf rund 113 000 Erstanträge zurück.