Frei und Hubig halten Einsatz von Bundeszwang gegen mögliche AfD-Landesregierung für denkbar
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) halten den Einsatz von Bundeszwang bei verfassungsfeindlicher Politik einer möglichen AfD-Landesregierung für denkbar – als letztes Mittel. Frei sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Der Bundeszwang ist eine Ultima Ratio. Aber wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.“ Sollte es die Lage erfordern, „werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“.
Mit Artikel 37 kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die „notwendigen Maßnahmen“ treffen, wenn ein Land seinen „Bundespflichten“ nicht mehr nachkommt.
Hubig sagte der Funke Mediengruppe: Bis dato sei das eine rein hypothetische Frage und sie hoffe, dass das auch so bleibt. „Aber stellen wir uns vor, dass eine Landesregierung ihre Landesbehörden anweist, geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen“, erläuterte sie. „Dann könnte die Bundesregierung den zuständigen Landesbehörden direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden.“