Justizministerin Hubig plant strengere Vorgaben für Vermieter
Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut dem Entwurf künftig nicht nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird hier eine klare Obergrenze eingezogen, und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.
Strenger werden sollen laut Hubig außerdem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. Künftig soll nach dem Entwurf eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten.
Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs gab es zwischen den Verbänden der Mieter und Vermieter Diskussionen über die von Hubig ebenfalls geplante Deckelung von Indexmieten. Bei solchen Verträgen orientiert sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf. Der Mieterbund hält auch das noch für zu hoch.