Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Zuckersteuer
Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien geschickt. In Regierungskreisen heißt es nun, sein Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab „und ist in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“. Aus dem Finanzministerium gab es zunächst keinen Kommentar.
Mit der Zuckersteuer will Klingbeil nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren, sondern auch Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen. Dem Entwurf zufolge soll sie für alle Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter gelten.
Anders als zwischendurch erwogen, soll auf Zero-Getränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, keine Zuckersteuer anfallen. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen. Die Höhe der Steuer soll vom Zuckergehalt abhängen und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen. Die Steuer sollte ab dem 1. Juli 2027 gelten. Das Finanzministerium erwartet jährliche Einnahmen von rund einer Milliarde Euro.