Ministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden erleichtern
Die für Mietrecht zuständige Ministerin fügte hinzu: „Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so einfach. Hier braucht es für beide Seiten klare und praktikable Regelungen.“
Bisher haben Mieter in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau fest installierter Klimaanlagen oder außenliegender Verschattungen. Für entsprechende bauliche Veränderungen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Beim Thema Hitzeschutz pochte Hubig zudem auf einen gemeinsamen Vorschlag mit der Union für eine Grundgesetzänderung. „Bund, Länder und Kommunen müssen beim Hitzeschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels noch enger als bislang zusammenarbeiten. Die Kommunen können diese riesige Aufgabe nicht alleine stemmen“, sagte sie. „Ich finde den Vorschlag von Carsten Schneider deshalb sehr gut, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Damit würde es für den Bund einfacher, Länder und Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz zu unterstützen“, sagte Hubig mit Blick auf einen Vorstoß des Bundesumweltministers.