Bund einigt sich mit Ländern auf Finanzreform
Die Einigung soll der Regel „Wer bestellt, bezahlt» folgen. Mit der Neuregelung sollen die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Bisher entstehen vor allem den Kommunen Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Geplant ist nun ein Mechanismus: Dieser soll bei neuen Leistungsgesetzen oder bei Änderungen solcher Gesetze greifen. Falls die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zusammen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, wie Lies sagte. Merz sagte, bei Entlastungen solle auch der Bund entlastet werden. Lies sprach von einer Symmetrie: „Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben.“