Bericht: Kinderlose sollen in der Pflegeversicherung mehr zahlen
Während der Arbeitgeberanteil für die Pflegebeiträge immer 1,8 Prozent beträgt, sind die Arbeitnehmeranteile von der Kinderzahl der Versicherten abhängig. Derzeit zahlen Arbeitnehmer mit einem Kind in der Regel 1,8 Prozent ihres Einkommens als Beitrag an die Pflegeversicherung. Wer zwei oder mehr Kinder unter 25 Jahren hat, bekommt Abschläge auf den Standardbeitrag. Für Kinderlose ab 23 Jahren liegt der Beitrag bei 2,4 Prozent, künftig könnten es also 2,5 Prozent sein. In Sachsen gelten abweichende Beitragsregeln.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums lehnte laut der Nachrichtenagentur epd eine Stellungnahme zu dem RND-Bericht ab. Das Haus werde sich „im Hinblick auf die derzeit laufende Abstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen und den beteiligten Ressorts nicht äußern“. Ministerin Warken hatte im April angekündigt, dass der Entwurf für die Pflegereform „spätestens Mitte Mai“ vorliegen werde. Am Dienstag äußerte sich der Ministeriumssprecher zum weiteren Zeitplan nur vage. „Ziel bleibt es, einen Referentenentwurf vorzulegen und schnell ins Verfahren zu kommen“, erklärte er lediglich.
Grundlage für Warkens Entwurf sind die seit Dezember vorliegenden Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. Allerdings hatte sich die Runde nur auf wenige konkrete Punkte verständigt. Insbesondere zu Finanzfragen führte das Ergebnispapier lediglich verschiedene Optionen auf.