Dobrindt: Kein Änderungsbedarf beim Rechtsanspruch auf Teilzeit
Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern begrenzen. In dem Antrag für den Bundesparteitag im Februar fordert er, dass der bisher geltende Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur bei „Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“ solle. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen. Der Antrag trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.
Dobrindt sieht wenig Erfolgsaussichten für den Antrag. „Ich glaube nicht, dass daraus ein politisches Programm wird. Das ist etwas, was sehr individuell entschieden wird, was übrigens auch in die Lebensmodelle der Menschen reinpassen muss.“ Der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ impliziere den Vorwurf, Menschen würden sich unnötig für Teilzeit entscheiden, sagte Dobrindt dem Sender. „Ich glaube, es gibt in der Regel einen Grund. Wenn der Grund am Schluss heißt, meine Priorität liegt auf anderen Dingen, dann finde ich das auch vollkommen akzeptabel.“
Auch aus anderen Teilen der CDU kommt Widerspruch. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte der Rheinischen Post, er sehe keinen Änderungsbedarf bei der jetzigen Rechtslage. „In Nordrhein-Westfalen arbeiten knapp 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und 30 Prozent in Teilzeit. Es gibt sehr gute Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung.“