Prozessbeginn gegen syrische Brüder
Vor dem Stuttgarter Landgericht hat der Strafprozess gegen drei Mitglieder einer syrischen Großfamilie begonnen. Diese sollen zwischen März 2020 und September 2024 in der baden-württembergischen Landeshauptstadt rund 100 Straftaten begangen haben. Der Fall hat politische Debatten ausgelöst, da es den Behörden über einen langen Zeitraum nicht gelang, die bekannten Probleme mit der Familie zu lösen.
Die Angeklagten sind Khalil H. (2007), Mohammed H. (2003) und Jamil H. (1997). Alle drei sind syrische Staatsbürger, die zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland kamen und entweder subsidiären Schutz oder Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben.
Brutale Auseinandersetzung auf der Königstraße
Am 30. Juli 2024 kam es um 18:26 Uhr auf der Stuttgarter Königstraße zu einem Konflikt zwischen den drei Angeklagten und einer anderen syrischen Familie. Ob sich die Beteiligten kannten, muss im Verlauf des Prozesses geklärt werden. Der Streit eskalierte zunächst verbal und führte zu einer brutalen Schlägerei, bei der drei Mitglieder der gegnerischen Familie schwer und teilweise lebensgefährlich verletzt wurden.
Laut Staatsanwaltschaft begann Mohammed H. die Auseinandersetzung, indem er mutmaßlich mit einem Messer auf sein Opfer einstach. Er soll dabei schwere Verletzungen im Bauch, Rücken und Gesicht in Kauf genommen haben. Jamil H. stach ebenfalls auf einen weiteren Mann ein, der dem schwer verletzten Opfer helfen wollte. Khalil H. war ebenfalls an der Schlägerei beteiligt. Der Streit soll durch einen herabwürdigenden Blick auf die Schwester der Angeklagten ausgelöst worden sein.
Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen die drei Männer den Vorwurf des versuchten Totschlags in Verbindung mit mehrfacher gefährlicher Körperverletzung. Nach der Tat flohen sie und leisteten den Opfern keine Hilfe oder informierten einen Notarzt. Alle drei Angeklagten weigern sich, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen oder persönliche Angaben zu machen.
Für Mitte März plant die Strafkammer, den Vater der Angeklagten als Zeugen zu laden. Laut einer Auflistung des Innenministeriums sind unter den von den Familienmitgliedern begangenen Delikten Diebstahl, räuberische Erpressung, versuchter Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Bedrohungen, Betrug und Beleidigungen.